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Hilfsmittel für Senioren – Kostenübernahme durch Krankenkasse/Pflegekasse

Welche Kosten werden übernommen und was kann man beantragen?

Die meisten älteren Menschen haben einen Wunsch: So lange es geht, wollen sie in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Wenn sie alt und gebrechlich werden, wollen sie den vertrauten Ort, in dem sie große Teile ihres Lebens verbracht haben, nicht verlassen müssen, weil es nicht mehr geht. Dank zahlreicher Hilfsmittel wie Gehhilfen und Rollatoren, Rollstühle, Toilettenstühle oder Toilettensitzerhöhungen, Badewannensitze, und Duschhocker kann diesen Menschen auch im hohen Alter ein selbstständiges Leben in der eigenen, angestammten Wohnung ermöglicht werden. Nur leider sind diese Hilfsmittel nicht gerade preiswert – angesichts niedriger Renten ist es vielen Menschen oft nicht möglich, die Hilfsmittel aus eigener Kasse zu bezahlen. Doch es gibt eine gute Nachricht: Die Krankenkassen können die Kosten übernehmen, wenn die Hilfsmittel im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind oder ein Antrag auf Kostenübernahme bewilligt wird.

Das Hilfsmittelverzeichnis

Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine lange Liste, die beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geführt wird. In diesem Verzeichnis werden alle Hilfsmittel aufgeführt, für die die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Voraussetzung für de Aufnahme in das Verzeichnis ist es allerdings, dass die Hilfsmittel bestimmte Kriterien und Qualifikationsmerkmale erfüllen müssen. So werden beispielsweise Vorgaben zu Größe und Verarbeitung gemacht, um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um ein Hilfsmittel handelt, dass den Alltag alter Menschen und behinderter Menschen erleichtert. Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen umfasst gegenwärtig ca. 30.000 Hilfsmittel.

Weitere Informationen

  1. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes
  2. Rehadat-Hilfsmittel

Über die Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus übernehmen privaten Krankenkassen in vielen Fällen die Kosten für weitere Hilfsmittel, die nicht im GKV-Verzeichnis aufgeführt sind. Dazu haben die privaten Krankenkassen einen sogenannten Hilfsmittelkatalog erstellt, der aus zwei Teilen besteht. Die Hilfsmittel, die im sogenannten geschlossenen Katalog aufgeführt sind, werden grundsätzlich von allen privaten Krankenkassen übernommen. Im offenen Katalog sind weitere Hilfsmittel aufgeführt, die von der privaten Krankenkasse bezahlt werden, wenn ein entsprechender Versicherungstarif ausgewählt wurde. Privat versicherte Patienten sollten also rechtzeitig prüfen, welche Leistungen in ihrem Versicherungsvertrag eingeschlossen sind. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, den Versicherungstarif anzupassen. Siehe dazu auch: https://www.private-krankenversicherungen.net/hilfsmittel-in-der-pkv-worauf-man-bei-vertragsabschluss-achten-sollte/.

Ganz gleich, ob man das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen oder den Hilfsmittelkatalog der privaten Versicherungen betrachtet, immer gilt: Die Listen sind nicht abschließend und endgültig. Kommen neue Produkte auf den Markt, können die Verzeichnisse aktualisiert werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die technische Entwicklung bei der Hilfsmittelversorgung berücksichtigt wird.

Verschreibung und Kauf von Hilfsmitteln

Hilfsmittelverzeichnis GKV
Das Hilfsmittelverzeichnis (Übersicht der gesetzlichen Krankenversicherung) und der Hilfsmittelkatalog (Übersicht der privaten Krankenversicherung) umfassen alle wichtigen Hilfsmittel. Symbolfoto: kunertuscom/Bigstock

Damit die Krankenkassen die Kosten für die Hilfsmittel übernehmen, muss zunächst ein Arzt den Bedarf feststellen. Wenn es beispielsweise alten Menschen mit den Jahren immer schwerer fällt, zu gehen, muss der Arzt prüfen, ob ein Gehstock, eine andere Gehhilfe oder ein Rollator ein geeignetes Hilfsmittel ist, um den Menschen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen. Ist eine ebenfalls im Hilfsmittelverzeichnis festgelegte Indikation gegeben, kann der Arzt das entsprechende Hilfsmittel mit einem Rezept verordnen. Dabei ist es wichtig, dass auf dem Rezept die Identifizierungsnummer des Hilfsmittels vermerkt ist. Auch diese Nummer kann der Arzt aus dem Hilfsmittelverzeichnis entnehmen.

Mit diesem Rezept wendet sich der Patient an ein Sanitätshaus seiner Wahl. Diese Geschäfte für eine große Zahl unterschiedlichster Hilfsmittel finden sich nicht selten in der Nähe von Krankenhäusern oder Altersheimen. Ein Blick in das Branchenbuch der Stadt gibt Auskunft. Auch Bekannte, Angehörige und Freunde, die bereits Erfahrungen gemacht haben, stehen sicherlich mit Rat und Tat bei der Wahl des Sanitätshauses zur Seite. Spezielle Hilfsmittel wie Hörgeräte und Sehhilfen werden in der Regel über spezielle Geschäfte, insbesondere durch Hörgeräteakustiker und Optiker vertrieben. Auch hier lohnt es sich, bei der Wahl auf die Erfahrungen und Bewertungen anderer zu vertrauen.

Nur eines muss unbedingt beachtet werden: Das Sanitätshaus, der Akustiker und der Optiker müssen einen Vertrag mit der Krankenkasse abgeschlossen haben. Im Zweifelsfalle sollte bei der Krankenkasse nachgefragt werden.

Auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beschafft das Sanitätshaus, der Akustiker oder der Optiker die Hilfsmittel. In der Regel werden die Hilfsmittel durch Fachpersonal angepasst. Es folgen ausführliche Beratungen und gegebenenfalls eine genaue Unterrichtung über die Verwendung. Bei komplizierten Hilfsmitteln wie elektrischen Rollstühlen stehen die Mitarbeiter des Sanitätshauses auch zu einem späteren Zeitpunkt für Fragen zur Verfügung.

Nach dem Kauf sind die Patienten nicht allein, wenn beispielsweise Reparaturen notwendig sind oder Verschleißteile ausgetauscht werden müssen. Die Patienten haben das Recht, sich in diesen Fällen an das Sanitätshaus, den Akustiker oder den Optiker zu wenden. Die Kosten für Reparatur und Wartung werden ebenfalls in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Wichtig: Oftmals erhält das Geschäft einen Pauschalbetrag für unvermeidliche Reparatur- und Wartungsarbeiten. Es kann daher zu Schwierigkeiten kommen, wenn das Hilfsmittel in einem Geschäft kauft, aber in einem anderen Geschäft reparieren lassen möchte. Grundsätzlich gilt, dass der Wechsel des Sanitätshauses nach Anschaffung des Hilfsmittels nur dann möglich ist, wenn es für die Patienten unzumutbar ist, beim alten Sanitätshaus zu bleiben. Wer in eine andere Stadt umzieht oder in ein Altenheim kommt, wird aber beim Wechsel in der Regel keine Schwierigkeiten haben.

Hilfsmittel ohne Sanitätshaus

Der Internet- und Onlinehandel hat auch vor den Hilfsmitteln für Senioren nicht halt gemacht. Ältere Menschen nutzen immer häufiger die bequeme Möglichkeit, Produkte im Internet zu bestellen. Bei Hilfsmitteln heißt es allerdings aufpassen. Natürlich ist es grundsätzlich erlaubt, Hilfsmittel im Onlinehandel zu bestellen. Allerdings bestehen in den wenigsten Fällen Verträge mit den Krankenkassen. Aus diesem Grunde muss vor dem Kauf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse individuell beantragt werden. Natürlich kann es aus den verschiedensten Gründen auch Sinn machen sich kleinere Hilfsmittel auch unabhängig und direkt selber zu kaufen.

Wer die immer noch vorhandenen bürokratischen Hürden umgehen möchte und möglichst schnell und frei von jeglicher Limitierung von bestimmten Hilfsmittel profitieren möchte, dem steht es natürlich frei sich die gewünschten Produkte direkt selber auf eigene Kosten zu kaufen.

Im Einzelfall zahlen Krankenkassen auch für Hilfsmittel, die nicht im Verzeichnis stehen.

Wer ein Hilfsmittel benötigt, dass nicht im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen oder im Hilfsmittelkatalog der privaten Versicherungen aufgeführt wird, kann hierfür einen individuellen Antrag auf Kostenübernahme stellen. In der Regel wird dieser Antrag genehmigt, wenn kein Hilfsmittel aus den genannten Listen den individuellen Anforderungen des Patienten entspricht. Tatsächlich aber kommt das nur selten vor. Denn mit über 30.000 aufgeführten Hilfsmitteln sind die Listen der Krankenkassen so umfangreich, dass es nur selten vorkommt, dass ein individuelles Bedürfnis durch die aufgeführten Hilfsmittel nicht abgedeckt werden kann.

Zuzahlung

Hilfsmittel für Senioren Kostenübernahme
Hilfsmittel für Senioren dienen dazu, pflegerische Maßnahmen zu erleichtern, zur Linderung der Beschwerden beizutragen oder eine selbständigere Lebensführung zu ermöglichen. Symbolfoto: alexraths/Bigstock

Während die privaten Krankenkassen die Hilfsmittel wie Rollstühle und Badewannensitze je nach Vertrag ganz oder anteilig übernehmen, ist bei der gesetzlichen Krankenkasse die Zuzahlung durch den Patienten die Regel. Das Prinzip ähnelt der Zuzahlung bei Medikamenten, die vom Arzt verschrieben wurden: Der Patient bekommt das Medikament gegen Rezept, muss aber in der Apotheke eine Zuzahlung entrichten. Bei Hilfsmittel ist die Zuzahlung an das Sanitätshaus zu richten. Die gute Nachricht: Die Zuzahlung darf nie mehr als 10 EUR betragen und darf zugleich den Preis des Hilfsmittels nicht übersteigen. Bei Hilfsmitteln, die weniger als 10 EUR kosten, ist natürlich ein entsprechend geringerer Betrag zu leisten.

Die Belege über die Zuzahlung sollten aufgehoben werden. Denn wenn die Zuzahlungen den Wert von 2 Prozent des Bruttoeinkommens übersteigen, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die sogenannte Belastungsgrenze erreicht ist. In diesem Falle wird der Patient von der Zuzahlung befreit. Bei chronisch kranken Menschen liegt die Belastungsgrenze sogar bei nur 1 Prozent des Bruttoeinkommens.

Es lohnt sich übrigens, hinsichtlich der Zuzahlung einmal beim Sanitätshaus nachzufragen. Nach einem neuen Gerichtsurteil dürfen Sanitätshäuser ihren Kunden die Zuzahlung erlassen.

Ablehnung der Kostenübernahme

Umgekehrt kommt es vor, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme für ein im Verzeichnis aufgeführtes und vom Arzt verschriebenes Hilfsmittel ablehnt. Immer wieder zweifeln Krankenkassen die Indikation an oder vermuten, dass das gewählte Hilfsmittel nicht den Bedürfnissen des Patienten entspricht. Mitunter wollen Kassen Geld sparen und verweigern die Übernahme der Kosten für einen Rollator, wenn die Bearbeiter der Ansicht sind, dass ein einfacher Gehstock ausreichend ist.

Experten raten in diesen Fällen unbedingt zusammen mit dem Arzt Widerspruch einzulegen. Denn allzu oft sind die zuständigen Bearbeiter bei der Krankenkasse mit dem Einzelfall nicht im notwendigen Umfang vertraut. In vielen Fällen wird dem Widerspruch stattgegeben, wenn er mit einer ausführlichen Begründung verbunden ist, warum genau dieses Hilfsmittel benötigt wird.

Pauschalbetrag für Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind

Besondere Form von Hilfsmitteln sind sogenannte Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Dazu zählen Windeln und andere Produkte zur Inkontinenzversorgung, Einmalhandschuh für Pflegekräfte, Bettschutzauflagen, Mundschutz und Desinfektionsmittel und vieles mehr. Die Kosten für diese Produkte werden ebenfalls von den Krankenkassen übernommen, wenn eine Pflegestufe anerkannt wurde. Allerdings beschränken sich die Krankenkassen in diesen Fällen darauf, monatlich einen Pauschalbetrag zu zahlen. Leider kommt es immer wieder vor, dass der Pauschalbetrag die tatsächlichen Kosten nicht abdeckt.

Hilfsmittel ermöglichen das selbstständige Leben in den eigenen Wänden

Grundsätzlich lohnt es sich, bei Hilfsmitteln genau hinzusehen. Man spart viel Geld, wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Doch viel wichtiger als das Geld dürfte für die meisten Menschen ein anderer Gedanke sein: Sie können in den eigenen vier Wänden bleiben und ein selbstständiges Leben führen. Für alte Menschen und ihre Angehörigen gibt es daher ein guter Rat: Im Zweifelsfall sollten sie unbedingt bei der Krankenkasse nachfragen, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Abschlägige Bescheide sollten mit einem Widerspruch beantwortet werden: Denn es ist das gute Recht jedes Menschen, auch im Alter ein würdiges Leben führen zu können.

Alle Angaben ohne Gewähr – Irrtümmer vorbehalten – Stand 03/2019