Wissenswertes zum Senioren Badewannenlift und Badelifter – Wertvolle Hilfe bei der täglichen Körperpflege

Die Körperpflege selbstständig erledigen zu können und beim Ritual der Hygiene nicht auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, ist für viele ältere, aber auch für mobilitätseingeschränkte Personen wichtig. Doch gerade der Einstieg in die Badewanne stellt dabei eine Herausforderung dar, ebenso wie das Aussteigen. Sogar das Hinsetzen und das wieder Aufstehen in der Wanne kann Risiken und die Gefahr eines Sturzes bergen. Badewannenlifte und Wannenlifte in unterschiedlichen Versionen schaffen hier optimale Abhilfe.
Was ist ein Badewannenlift oder Badelift?
Grundsätzlich ist ein Badewannenlift oder Badelift eine Badehilfe für Senioren, aber auch ein grundsätzliches wichtiges Hilfsmittel in der Pflege. Er erleichtert Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Einstieg bzw. Ausstieg aus der Badewanne und macht selbstständige Körperhygiene bequemer. Zudem wird die Sturzgefahr beim Baden wesentlich verringert. Wer sich umsieht, wird feststellen, dass es unterschiedliche Arten der Lifte gibt, die je nach Anwendungsbereich differieren. Grundsätzlich gibt es den elektrisch absenkbaren Badewannenlifter, der als eine Art Stuhl ohne Beine fungiert und direkt auf der Badewanne installiert ist. Unterschiedliche Neigungswinkel der Rückenlehne gewährleisten optimales Sitzen in der Wanne. Um in die Badewanne einzusteigen, wird das Gestell entsprechend hoch gefahren. Zum Baden wird es abgesenkt. Hochwertige Modelle verfügen zudem über eine schwenkbare Sitzfläche, sodass der Nutzer gar nicht selbst in die Wanne einsteigen muss.
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Der Tuchlifter für die Wanne
Eine zweite Form ist der Tuchlifter, der oberhalb des Badewannenrandes angebracht wird. Die Sitzfläche besteht aus einem Tuch und befindet sich innerhalb der Badewanne. Die Absenkung des Badenden kann bis auf den Boden der Wanne erfolgen. Mittels Knopfdruck wird die badende Person direkt aus der Wanne nach oben gebracht werden. Um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern, gibt es Haltegriffe. Gewisse Hersteller versehen den Bandlift mit einer abnehmbaren Rückenlehne, womit die Beförderung des Badenden in die Wanne noch einfacher vor sich geht.
Aufblasbare Badekissen – Badehilfen für Senioren
Als letztes Form eines Badewannenliftes gibt es noch das Badekissen, die per Knopfdruck aufgeblasen werden. Damit kann die Höhe des Wannenrandes erreicht werden. Der Betreffende kann sich einfach auf das Kissen setzen, womit die Luft daraus entweicht. Nach dem Baden wird das Kissen wieder mit Luft aufgepumpt, womit es wieder die gleiche Höhe wie der Wannenrand erreicht. Zur Gewährleistung der Sicherheit ist das Badekissen meist mit vier Saugnäpfen versehen, die sich am Wannenrand festsaugen. Ein großer Vorteil dieses Badewannenliftes ist, dass er sehr platzsparend ist und kein sperriges Gestell in der Badewanne befestigt werden muss.
Vorteile eines Badewannenliftes liegen auf der Hand

Es gilt als erwiesen, dass Badewannenlifte viele Vorteile bieten. Denn es erleichtert den Pflegenden, die Körperhygiene bei pflegebedürftigen Personen zu erledigen. Abhängig vom Modell, entfällt das aufwändige und beschwerliche Herausheben aus der Badewanne. Es bietet auch Vorteile für den Betroffenen selbst, denn dieser kann bequem ein Vollbad nehmen, ohne das Risiko eines Sturzes oder einer Verletzung einzugehen. Zudem bewahren sich pflegebedürftige Menschen ihre Eigenständigkeit und können ihre Intimpflege sehr lange selbstständig erledigen. Wer einen Badewannenlift oder Tuchlift einbauen lässt, der kann unter Umständen komplett auf die Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes verzichten. Es sind keinerlei Umbauarbeiten notwendig, weil die meisten Modelle einfach direkt in die Wanne eingesetzt werden.
Die Kosten eines Badewannenliftes sind überschaubar
Was die Kosten eines Badewannenliftes betrifft, so sind diese durchaus überschaubar. Abhängig von der Ausführung und des individuellen Modells ist die Preisspanne jedoch hoch. Einfache Stuhl-Modelle sind bereits ab ca. 300 Euro im Handel zu haben, komfortable Lifter können zwischen 2500 und 3000 Euro kosten. Damit ist klar, dass die Anschaffung gut überlegt sein sollte. Vor allem aber muss der Anspruch an die Unterstützung beim Baden geklärt sein.
Wannenlift auch auf Verordnung erhältlich

Wer sich für den Einbau eines Wannenliftes interessiert, der sollte wissen, dass er Krankheitskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Dazu muss jedoch die Notwendigkeit der Anschaffung durch ein ärztliches Attest oder Gutachten nachgewiesen werden. Es besteht auch die Möglichkeit der Verordnung durch einen Arzt bzw. die Krankenkasse.
Dazu ist es notwendig, dass die Funktionseinschränkung der unteren bzw. oberen Extremitäten festgestellt wurde. Diese muss so schwerwiegend ausfallen, dass der Betreffende nicht mehr selbstständig und ohne Hilfsmittel baden kann. Natürlich kann in Absprache mit dem Arzt ein Modell für einen Badewannenlift gewählt werden. Welches jedoch letztendlich finanziert wird, entscheidet die zuständige Krankenkasse. Diese unterliegen der Hilfsmittelverordnung und übernehmen die Kosten. Wer privat krankenversichert ist, der sollte auf seinen Versicherungsvertrag achten und darauf, welche Leistungen darin enthalten sind. Wissenswert in diesem Zusammenhang ist, dass unter Umständen von den Krankenkassen nur ein Leihgerät zugesprochen wird, jedoch keine komplette Kostenübernahme bei einer Neuanschaffung. Wer damit – oder mit dem zugesprochenen Modell – nicht einverstanden ist, der muss die Kosten selbst tragen.
Jedoch ist eine Beteiligung der Pflegekassen in den meisten Fällen verhandelbar.
Kostenübernahme Badewannenlifter mit Eigenanteil
Genehmigt die Kranken- bzw. Pflegekasse einen Badewannenlifter, übernimmt sie in der Folge auch die Kosten. Dennoch bleibt immer ein Eigenanteil für die Zuzahlung, die derzeit bei 10 Prozent des Anschaffungspreises des Hilfsmittel ausmacht. Die Summe darf jedoch nicht mehr als 10 Euro je Hilfsmittel ausmachen. Um einen Badewannenlifter zugesprochen zu bekommen, muss der behandelnde Arzt eine Verordnung ausstellen. In der Folge begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenkassen die beeinträchtigte Person und beurteilt die Situation. Darüber wird die Kranken- bzw. Pflegekasse in der Folge informiert. Es kann auch sein, dass rein nach Aktenlage über den Antrag entschieden wird. Fällt diese negativ aus, kann ein Widerspruch eingelegt werden. Bei den Krankenkassen gibt es grundsätzlich Standardmodelle, für die die Kosten jeweils getragen werden.
Keine Abhängigkeit vom Pflegegrad
Es gibt durchaus Modelle von Badewannenlifter, die grundsätzlich nicht durch die Krankenkasse bzw. Pflegekasse bezahlt werden. Dazu gehören etwa die sehr praktischen Tuchlifter, sofern sie an der Wand angebracht sind, oder aber Badekissen. Im übrigen sollten Pflegende wissen, dass die Tatsache, ob ein Wannelifter genehmigt wird, nicht von einem Pflegegrad oder einer Pflegestufe abhängt. Entscheidend ist vielmehr, ob die Kranken- bzw. Pflegekasse eine Notwendigkeit sieht.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Badewannenlifter in ihrer individuellen Ausführung und Komfortausstattung den Alltag und die Körperhygiene von älteren Personen oder solchen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wesentlich erleichtert. Wer über die Anschaffung nachdenkt, sollte mit dem behandelnden Arzt im Vorfeld sprechen und einen Antrag bei der Pflege- bzw. Krankenkasse stellen. Sieht diese einen Bedarf, erfolgt auch die Kostenübernahme bzw. eine unterschiedlich hohe Kostenbeteiligung.