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Treppenlifte günstiger mit Zuschuss durch die Pflegekasse

Mobilität in den eigenen 4 Wänden: Lebensqualität & Unabhängigkeit

Ein Treppenlift ist für viele ältere Menschen die Lösung um die eigene Mobilität in den eigenen 4 Wänden aufrechtzuerhalten. Jedoch scheuen die allermeisten die zu erwartenden hohen Kosten. Was dabei viele aber nicht wissen: Besteht ein Pflegegrad, kann ein lukrativer Zuschuss durch die Pflegekasse beantragt werden. So wird ein Treppenlift durchaus erschwinglich. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr.

Sehr viele Menschen haben das große Glück, als Eigentümer in den eigenen vier Wänden alt werden zu dürfen. Obwohl es durchaus finanziell gesehen ein sehr beruhigendes Gefühl darstellen mag, in den eigenen vier Wänden den Lebensabend verbringen zu können, so bringt dies in dem Alltag nicht selten auch Probleme mit sich. Die meisten Häuser haben, ebenso wie der Besitzer, schon ein gewisses Alter und wurden dementsprechend unter Garantie nicht für alte Menschen barrierefrei gebaut. Für den Hausbesitzer kann dies durchaus schon Einschränkungen mit sich bringen, wenn die körperlichen Einschränkungen das Betreten der oberen Etage aufgrund der Treppe erschwert oder gar unmöglich macht. Die meisten Menschen arrangieren sich irgendwie auf eine gewisse Art und Weise mit diesem Umstand und bewohnen dann halt nur noch diejenigen Bereiche, die sie allein noch erreichen können. Der Sinn und Zweck eines Hauses ist es jedoch, die individuelle Freiheit der eigenen vier Wände vollends auskosten zu können. Mit einem Treppenlift ist dies durchaus auch möglich.

Ein Treppenlift mit Zuschuss von der Pflegekasse ist günstiger als man denkt – Informieren Sie sich jetzt!
(Symbolfoto: Von Ingo Bartussek/Shutterstock.com)

Ein Treppenlift und die Kosten

Sicherlich wird sich jeder Hausbesitzer in einem gewissen Alter schon einmal mit dem Gedanken eines Treppenlifts auseinandergesetzt haben. Informationen im Zusammenhang mit der Alltagshilfe gibt es im Internet zu Genüge und auch an Anbietern für die Treppenlifte mangelt es nicht. Das Problem dabei ist nur, dass die Anschaffung eines Treppenlifts durchaus mit Kosten verbunden sind und dass diesbezüglich nicht genügend Transparenz bei den Informationen geschaffen wird. Dementsprechend hat sich das Meinungsbild, dass ein Treppenlift aufgrund der Kosten für den älteren Hausbesitzer schlicht und ergreifend wirtschaftlich unerschwinglich ist, auch in den Köpfen der meisten Senioren festgesetzt. Unter dem Gesichtspunkt, dass Treppenlifte nicht selten einen hohen Betrag im vierstelligen Bereich kosten, ist dies auch nicht weiter verwunderlich. Dieser Umstand bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der körperlich eingeschränkte Hausbesitzer überhaupt keinen Zugang zu den Treppenliften haben kann und sich mit der aktuellen Situation schlicht und ergreifend abfinden muss. Es gibt durchaus einen Weg, wie ein Treppenlift für den älteren Hausbesitzer auch mit einem überschaubaren Budget verfügbar wird. Dieser Weg führt über die Krankenkasse.

Ein Treppenlift fast zum Nulltarif?

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Treppenlift durch die Krankenkasse bezuschusst werden?

Treppenlifte mit Zuschuss
(Symbolfoto: Von Daisy Daisy/Shutterstock.com

Eines sei gleich direkt vorweggesagt: Ein Treppenlift wird nicht vollständig von der Krankenkasse ohne entsprechende finanzielle Eigenleistung des Versicherungsnehmers gezahlt. Es ist jedoch durchaus möglich, dass die Krankenkasse einen überwiegenden Anteil an den Kosten eines Treppenlifts für den Versicherungsnehmer übernimmt. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn gewisse Voraussetzungen hierfür vorliegen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Krankenkassen-Zuschuss an dem Treppenlift ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Der Versicherungsnehmer muss dementsprechend von der Krankenkasse in einen Pflegegrad eingestuft worden sein.

Im Januar 2017 wurde von dem Gesetzgeber die Einführung der sogenannten Pflegegrade beschlossen, welche die vorherigen Pflegestufen ersetzten. Es gibt insgesamt fünf verschiedene Pflegegrade, die auf der Grundlage des allgemeinen Gesundheitszustandes oder der körperlichen Einschränkungen der betroffenen Personen in Verbindung mit der Pflegekasse festgelegt werden.

Ein Pflegegrad muss entsprechend bei der Pflegekasse von der betroffenen Person beantragt werden. Diejenigen Menschen, bei welchen ein entsprechender Pflegegrad festgelegt wurde, haben anschließend auch einen Anspruch auf verschiedene Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen. Im Zusammenhang mit einem Treppenlift ist dabei der Anspruch auf die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen entscheidend. Durch die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wird derjenigen Person, bei welcher ein entsprechender Pflegegrad festgelegt wurde, der Lebensalltag in den eigenen vier Wänden durch die Errichtung von entsprechenden Hilfsmaßnahmen erleichtert. Der Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist, dass der pflegebedürftigen Person so lange wie nur irgend möglich ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden soll. Sollte noch kein entsprechender Pflegegrad bei dem älteren Hausbesitzer vorliegen, so sollte schleunigst ein entsprechender Antrag an die zuständige Pflegeversicherung gestellt werden.

Wie wird der Pflegegrad beantragt?

Antrag auf Zuschuss durch die Pflegekasse stellen
(Symbolfoto: Von fizkes/Shutterstock.com)

Der Antrag auf einen entsprechenden Pflegegrad kann auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen. Sowohl der schriftliche Antrag als auch der telefonische Antrag ist möglich. Diesbezüglich muss jedoch gesagt werden, dass nach dem telefonischen Antrag auf einen Pflegegrad durch die Pflegeversicherung ein entsprechendes Formular an den Antragssteller herausgeschickt wird, welches ausgefüllt werden muss. Der telefonische Weg ist somit in einer gewissen Art auch schriftlich.

Das Formular bezieht sich alleinig auf den Antrag an sich und dient noch nicht der genauen Feststellung des Pflegegrades. Der exakte Pflegebedarf wird erst im Verlauf des Prüfungsverfahrens mittels eines Gutachters festgestellt.

Auch vor dem schriftlichen Weg der Antragsstellung sollte sich niemand abgeschreckt fühlen. Rechtlich betrachtet ist auch ein einziger Satz als Antrag auf einen Pflegegrad bereits ausreichend. Generell wird an den Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung keinerlei Formvorschriften gestellt, sodass auch ein formloser Brief mit den Worten „Antrag“ sowie „Leistungen der Pflegeversicherung“ bereits als Antrag gewertet wird.

Der Antrag ist gestellt, wie geht es weiter?

Sobald die Pflegekasse den entsprechenden Antrag des Antragsstellers erhalten hat, wird der MDK (Medizinischer Dienst der jeweiligen Krankenversicherung) beauftragt, eine Begutachtung des Antragsstellers vorzunehmen. Im Rahmen dieser Begutachtung wird der auch der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt. Eine derartige Feststellung erfolgt jedoch nur bei gesetzlich versicherten Personen über das MDK, für privat versicherte Personen erfolgt die Begutachtung durch MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt dabei auf persönlicher Basis, sodass ein Mitarbeiter sich bei dem Antragssteller zwecks Terminvereinbarung melden wird. Bei älteren Personen ist es auf jeden Fall ratsam, dass eine Person des Vertrauens bei diesem Termin anwesend ist.

Nach der persönlichen Begutachtung des Antragsstellers wird die zuständige Pflegekasse an den Antragssteller einen Bescheid mit dem festgestellten und dementsprechend auch zugewiesenen Pflegegrad herausgeben. Sollte dieser Pflegegrad nach Auffassung des Antragsstellers nicht den realen Gegebenheiten entsprechen, so kann selbstverständlich auch ein Widerspruch gegen diesen Bescheid erfolgen. Hierfür empfiehlt sich auf jeden Fall die Schriftform. Der Pflegegrad wird von jeder Pflegekasse auf der Grundlage des Gutachtens beschieden.

Wenn ein entsprechender Pflegegrad festgestellt wurde steht dem Zuschuss für den Treppenlift im Grunde genommen nichts mehr im Weg. Hierbei sollte jedoch bedacht werden, dass ein derartiger Zuschuss bei der Pflegekasse separat mit einem entsprechenden Antragsformular beantragt werden muss. Überdies ist auch das Wissen darüber wichtig, wie hoch ein derartiger Treppenlift-Zuschuss ausfallen kann. Der Treppenlift-Zuschuss erfolgt auf einer einmaligen Basis und ist bei der Pflegekasse für gewöhnlich auf einen Betrag von rund 4.000 Euro begrenzt. Diese Begrenzung gilt jedoch für den jeweiligen Pflegegrad selbst. Sollte dementsprechend ein älteres Ehepaar die eigenen vier Wände bewohnen und einen Treppenlift mittels Krankenkassen-Zuschuss realisieren wollen, so muss dementsprechend der Maximalbetrag von 4.000 Euro mit dem Faktor 2 multipliziert werden. Dies bedeutet, dass der Zuschuss für das Ehepaar sogar 8.000 Euro betragen kann. Um schnellstmöglich und ohne unnötige Bürokratie in den Genuss dieses Zuschusses zu kommen sollten alle vorhandenen Informationen bereits an die Pflegekasse übermittelt werden. Der Pflegegrad sollte dabei in dem Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen an die Krankenkasse gesendet werden, welche ihrerseits wiederum den Antrag an die ansässige Pflegekasse weiterleitet. Sollte bereits ein Kostenvoranschlag eines Anbieters vorliegen, so kann dieser natürlich ebenfalls an die Pflegekasse gesendet werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Zuschuss für einen Treppenlift zu bekommen

Zum einen steht der formale Antrag diesbezüglich zur Verfügung und zum anderen kann natürlich auch ein formloser Antrag gestellt werden. Der formale Antrag geht speziell auf den Treppenlift in den vier Wänden des Antragsstellers ein während hingegen der formlose Antrag sich generell auf die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen allgemein bezieht. Wer sich für den formlosen Antrag entscheidet kann hierfür sogar Musterschreiben aus dem Internet nutzen, welche bei der Krankenkasse eingereicht werden können. Wichtig hierbei ist, dass eine plausible Begründung des Bedarfs eines Treppenlifts abgegeben wird. Diese plausible Begründung sollte sich auf den allgemeinen Gesundheitszustand des Antragsstellers beziehen.

Neben dem Kostenvoranschlag sollten zudem auch Bilder von der räumlichen Situation des Antragsstellers an die Krankenkasse gesendet werden. Durch Bilder kann der Bedarf eines Treppenlifts nochmals unterstrichen und die Chancen auf einen erfolgreichen Antrag gesteigert werden.

Im Rahmen des Treppenliftzuschuss-Antrages kann auch ein direkter Verweis auf den § 40 Absatz 4 des neunten Sozialgesetzbuches gegeben werden. Dieser Paragraf besagt, dass Pflegekassen einen derartigen Zuschuss gewähren können, sofern dadurch die häusliche Pflege in einem erheblichen Ausmaß erleichtert oder sogar die eigenständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person ermöglicht oder aufrechterhalten wird. In der gängigen Praxis jedoch haben Antragssteller mit einem Pflegegrad gute Erfolgsaussichten auf einen derartigen Zuschuss. Sollte der positive Bescheid von der Krankenkasse an den Antragssteller übermittelt worden sein, so kann der Antragssteller den finalen Schritt auf dem Weg zum eigenen Treppenlift in Angriff nehmen.

Der Zuschuss für den Treppenlift ist nicht zwingend an den Pflegegrad gekoppelt. Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz, welches mit dem Januar 2017 in Kraft getreten ist, können auch Antragssteller mit einem Pflegegrad I den Maximalzuschuss für den Treppenlift erhalten. Auch die Multiplikation des Maximalzuschusses durch mehrere Antragssteller ist möglich. Bei einer häuslichen Gemeinschaft von vier Personen mit einem Pflegegrad kann dementsprechend ein Zuschuss von 4 x 4.000 Euro durch die Krankenkasse erfolgen!

Die Suche nach dem passenden Treppenlift Anbieter

Wenn der Zuschuss durch die Krankenkasse bewilligt wurde ist es nunmehr erforderlich, dass ein entsprechender Anbieter für den Treppenlift gefunden wird. Hierbei gilt es, den Anbieter mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis zu wählen. Angesichts der Größe des Marktes sowie der Vielzahl entsprechender Anbieter gestaltet sich die Suche nicht immer einfach, da die meisten Kunden unter dem Gesichtspunkt des Anschaffungspreises nach einem Anbieter suchen und dabei die weitergehenden Aspekte wie Kundenservice sowie Herstellergarantien außer Acht lassen.

Acorn Treppenlifte
(Symbolfoto: Von A-photographyy/Shutterstock.com)

Überdies muss die Suche nach dem Anbieter auch immer unter Berücksichtigung der aktuellen räumlichen Situation erfolgen, da nicht jeder Anbieter auch entsprechende Treppenlifte für die individuelle Wohnsituation des Kunden bieten kann. Ein sehr gutes Angebot preislich betrachtet ist für den Kunden nicht nutzreich, wenn der angebotene Treppenlift nicht in das Haus eingebaut werden kann. Gerade bei älteren Häusern mit schmaleren Treppenaufgängen kann dies bereits ein Problem darstellen, welches die sprichwörtliche Spreu der Anbieter von dem Weizen trennt.

Ein guter Anbieter für Treppenlifte sollte zudem auch in der Lage sein, den Kunden und seinen Bedarf an einem Treppenlift zu verstehen und dementsprechend auch eine hochwertige sowie seriöse Beratung anzubieten. Diese Beratung sollte dabei nicht unter dem reinen Gesichtspunkt des Verkaufsaspekts erfolgen, sondern sich vielmehr gänzlich nach der individuellen Kundensituation richten. Dies wiederum ist ein weiterer Punkt bei der Suche nach dem richtigen Anbieter – die Verfügbarkeit. Ein Anbieter sollte für den Kunden greifbar in der Nähe sein und nicht aus der anderen Ecke des Landes kommen, da dies den direkten persönlichen Kontakt zwischen dem Kunden und dem Anbieter nur erschwert. Zwar werden auch Anbieter aus weiterer Entfernung für den Einbau eines Treppenlifts anreisen, allerdings ist die Zeit dann knapp bemessen und die persönliche Beratung im Vorwege kann maximal auf dem telefonischen Wege erfolgen. Damit jedoch wird der Kundenanspruch auf eine seriöse und ausführliche Beratung nicht gedeckt.

Wir empfehlen Acorn Treppenlifte

Ein bei Senioren besonders beliebter Anbieter ist das Unternehmen Acorn, welches eine große Auswahl an verschiedenen Treppenliften mit einer hochwertigen Qualität in seinem Portfolio hat. Der Vorteil für den älteren Hausbesitzer liegt dabei nicht nur in dem Umstand, dass ein Treppenlift aus dem Hause Acorn mit einem entsprechenden Krankenkassen-Zuschuss bereits für ein sehr kleines Budget zur Verfügung steht. Vielmehr bietet Acorn im Vorwege auch eine sehr ausführliche und kostenlose Beratung für den Kunden an, welche sich ausschließlich an den Bedürfnissen des Kunden orientiert. Im Rahmen dieser Beratung wird auf der Grundlage der individuellen Wohnsituation auch ein Vorschlag unterbreitet, welcher Treppenlift die beste Lösung darstellt. Dieser Vorschlag richtet sich nicht nach dem Preis, sondern vielmehr nach der jeweiligen Situation.

Treppenlifte der Forma Acorn

Wer sich das Angebot von Acorn einmal näher betrachtet wird feststellen, dass der Anbieter grundsätzlich bei den Modellen zwischen Treppenliften für gerade Treppen sowie Treppenliften für kurvige Treppen unterscheidet. Dies ist jedoch auf dem Markt nicht unüblich, da für kurvige Treppen natürlich ein erheblich höherer Aufwand bei dem Einbau sowie bei dem erforderlichen Material notwendig ist. Bei Acorn können Treppenlifte für gerade Treppen schon ab einem Betrag von rund 4500 Euro vollständig mit einer 6 Meter langen Schiene erworben werden. Zusatzausstattungen oder Sonderwünsche des Kunden sind natürlich gegen Aufpreis möglich.

Das Einstiegsmodell für kurvige Treppen kostet bei Acorn rund 9.000 Euro, wobei in diesem Angebot die 6 Meter Schiene sowie eine 90 Grad Kurve integriert ist. Dementsprechend braucht der Kunde keinen Aufpreis bei dem Standardmodell zu befürchten. Sonderwünsche oder Zusatzausstattungen sind dann jedoch mit einem Aufpreis verbunden. Acorn hat als Unternehmen den Anspruch, dass für jeden Kunden individuell die beste Lösung durch maßgeschneiderte Treppenlifte gefunden werden kann. Dieser Unternehmensanspruch hat dazu beigetragen, dass Acorn weltweit Marktführer im Bereich der Treppenlifte geworden ist. Bei Acorn wird sowohl die Kundenbetreuung als auch die Lieferung / der Einbau des Treppenlifts selbst durchgeführt. Die Unternehmensgröße begünstigt die Nähe zu dem Kunden, sodass der individuelle Bedarf sehr schnell ermittelt werden kann. Acorn hat auch für die kleineren Häuser und die speziellen Treppenaufgänge eine sehr gute Lösung gefunden, da das patentierte Schienensystem überaus platzsparend ist. Selbstverständlich wird auch die Sicherheit bei dem Unternehmen sehr großgeschrieben, da individuelle Garantieverlängerungen durchaus möglich sind. Die Standardgarantie auf Treppenlifte aus dem Hause Acorn beläuft sich auf 24 Monate.

Im Gesamtpaket betrachtet bietet Acorn von allen Anbietern auf dem Markt die bestmögliche Lösung. Wenn nunmehr bei den vorhandenen Treppenliften aus dem Repertoire des Anbieters noch der Krankenkassen-Zuschuss abgerechnet wird kann der Kunde einen hervorragenden und qualitativ langlebigen Treppenlift erhalten, der für jedes finanzielle Budget erschwinglich ist. Mit einem derartigen Treppenlift können auch ältere Hausbesitzer mit starken körperlichen Einschränkungen wieder das ganze Potenzial des Hauses nutzen und auf diese Weise eine Steigerung der Lebensqualität erreichen, die längst verloren geglaubt schien. Dementsprechend sollten ältere Hausbesitzer auf gar keinen Fall zögern und die erforderlichen Schritte einleiten.

Fordern Sie mit fem folgenden Formular Informationen oder ein Beratungstermin vor Ort an:

Kostenloses Informationsmaterial oder eine Beratung anfordern!

Hier können Sie kostenlos und unverbindlich eine Informations Broschüre direkt beim Hersteller anfordern oder einen Beratungstermin mit einem Acorn Experten bei Ihnen vor Ort vereinbaren. Auch dieses ist kostenlos und absolut unverbindlich. Füllen Sie einfach diese kurze Anfrage an Acorn Treppenlifte GmbH aus.

Treppenlift von Acorn
    Acorn Treppenlifte GmbH