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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Warum Senioren frühzeitig an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung denken sollten

Es heißt doch so schön, dass das Alter der schönste Lebensabschnitt sein soll, den der Mensch in seinem Leben erreichen kann. Nach vollbrachter Arbeitsleistung kann der Mensch die Früchte der Arbeit in Form der Rente genießen und sich gänzlich den Dingen widmen, die im Verlauf des Arbeitslebens zu kurz kamen. Der Nachteil wird dabei gern außer Acht gelassen, denn mit dem Alter gehen in der Regel auch die körperlichen sowie geistigen Gebrechen los.

Vollmachten und Patientenverfügung für Senioren
Symbolfoto: Von fizkes /Shutterstock.com

Wer aber dennoch auch im Alter noch selbstbestimmt leben möchte, sollte bereits frühzeitig den Gedanken an eine Vorsorgevollmacht aufgreifen. Die Vorsorgevollmacht ist jedoch eines jener Gebiete, die wohlbedacht angegangen werden sollten.

Die Vorsorge ist beliebt

Allein in Deutschland verfügen derzeitig rund 3 Millionen Bundesbürger über eine Vorsorgevollmacht, sodass im Vergleich zu früheren Zeiten eindeutig ein Aufwärtstrend zu verzeichnen ist. Dies ist sicherlich auch dem Umstand geschuldet, dass die Gesellschaft im Durchschnitt immer älter wird und dass die Menschen dementsprechend auch mit stärkeren Gebrechen wie Krankheiten zu kämpfen haben. Die Vorsorgevollmacht leistet einen wertvollen Dienst im Hinblick auf das selbstbestimmte Leben und dies sollte sich jeder Mensch vor Augen führen.

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, wird durch das zuständige Gericht ein sogenannter gesetzlicher Vertreter bestimmt, der die Entscheidungen im Hinblick auf notwendige Operationen im Sinne der betroffenen Person trifft. Dies muss nicht automatisch ein Familienmitglied oder ein vertrauter Bekannter sein.

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In welche Lebensbereiche greift eine Vorsorgevollmacht ein?

Durch die Vorsorgevollmacht trifft die betroffene Person selbst die Entscheidung, wer im Fall einer Einschränkung der Geschäftsfähigkeit die wichtigen Entscheidungen im Sinne der betroffenen Person fällt. Es gibt verschiedene Ausführungen der Vorsorgevollmacht und alle wichtigen Bereiche können von der betroffenen Person selbst bestimmt werden. So erstreckt sich die Basisausführung einer Vorsorgevollmacht rein auf die medizinischen Belange des Vollmachtgebers während eine umfassendere Vorsorgevollmacht auch die Geld- sowie Bankangelegenheiten betrifft.

Die Vorsorgevollmacht hat ein Stück weit die reine Betreuungsverfügung an sich abgelöst. Im Gegensatz zu einer Betreuungsvollmacht, bei welcher lediglich ein ausführender Betreuer durch den Vollmachtgeber bestimmt wird, kann der Inhaber einer Vorsorgevollmacht auch eigene Entscheidungen im Sinne der betroffenen Person fällen und wird auch bei den jeweiligen Stellen wie

  • Krankenhäuser
  • Ärzte
  • Banken
  • Versicherungen

die notwendigen Informationen erhalten, die für die Entscheidung erforderlich sind. Alles geschieht dabei rein im Sinne des Vollmachtgebers. Wünscht ein Vollmachtgeber beispielsweise keine lebenserhaltenden Maßnahmen durch Maschinen, so wird der Vollmachtinhaber diese Einschränkung in der Vorsorgevollmacht respektieren müssen und darf ihr juristisch gesehen nicht zuwider handeln.

Zu welchem Zeitpunkt sollte eine Vorsorgevollmacht erstellt werden?

Jeder Mensch sollte stets den Umstand im Auge behalten, dass eine Vorsorgevollmacht mit einer rechtlichen Generalvollmacht gleichzusetzen ist. Dementsprechend hat die Vorsorgevollmacht auch weitreichende Folgen für die Betroffenen. Sie wird allerdings erst zu dem Zeitpunkt wirksam, wenn die betroffene Person die Geschäftsfähigkeit durch Unfall, Alter oder Krankheit verliert.

Damit eine Vorsorgevollmacht Wirksamkeit erlangt muss der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erstellung voll geschäftsfähig gewesen sein. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall, bei der Erstellung einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit von dem Vollmachtgeber widerrufen werden, sofern die Geschäftsfähigkeit noch vorhanden ist.

Es ist zwar rechtlich gesehen nicht erforderlich, die Vorsorgevollmacht in dem Zentralen Vorsorgeregister anzumelden oder diese durch einen Notar beurkunden zu lassen, allerdings empfiehlt sich dieser Schritt auf jeden Fall. In gewissen Fällen ist die Unterschrift der zuständigen Betreuungsbehörde nebst notarieller Beglaubigung sogar zwingend erforderlich. Der Kostenfaktor für diesen Schritt ist mit gerade einmal zehn Euro sehr gering, sodass dieser Schritt von dem Vollmachtgeber sowie dem Vollmachtinhaber auf jeden Fall vollzogen werden sollte. Der Vollmachtgeber muss auf jeden Fall dahingehend informiert werden, dass die Vorsorgevollmacht auf ihn bezogen wird.

Welche Form sollte eine Vorsorgevollmacht haben?

Vorsorgevollmacht für Senioren
Symbolfoto: Von timyee/Shutterstock.com

Im Hinblick auf die Form ist die Vorsorgevollmacht sehr flexibel. Sie kann sowohl

  • handschriftlich
  • maschinell mittels Computer bzw. Schreibmaschine

aufgesetzt werden und bietet auch keinerlei Einschränkungen im Hinblick auf den Inhalt. Zu den wichtigen Punkten, die eine Vorsorgevollmacht auf jeden Fall enthalten sollten, zählen

  • das Datum nebst Uhrzeit
  • der vollständige Name des Vollmachtgebers
  • der Umfang der Vorsorgevollmacht
  • die eigenhändige Unterschrift

Damit die Vorsorgevollmacht rechtlich gesehen nicht durch andere Personen angefochten werden kann, empfiehlt sich die notarielle Beglaubigung. Es gibt im Internet bereits vorgefertigte Formulare, die entsprechend durch den Vollmachtgeber ausgefüllt werden können. Diese Formulare sind jedoch sehr allgemein gehalten und gehen nur sehr bedingt auf die individuellen Wünsche und Vorstellungen ein, die nun einmal jeder Mensch hat.

Wer sollte als Bevollmächtigter ausgewählt werden?

Eine Vollmacht ist immer auch ein Stück weit Vertrauenssache. Dementsprechend sollte der Vollmachtgeber die bevollmächtigte Person mit Bedacht auswählen und dabei die drei Grundsätze

  • Vertrauen
  • Motivation
  • individuelle Fähigkeiten im Hinblick auf soziales Verhalten

bei dem Vollmachtinhaber an oberste Stelle setzen. Wenn eine derartige Person nicht uneingeschränkt im direkten Umfeld zu finden ist kann auch ein Vorsorgeanwalt oder ein Ersatzbevollmächtigter bestimmt werden.

Der Ersatzbevollmächtigte ist durchaus wichtig, da ein Vollmachtinhaber die Vorsorgevollmacht aus verschiedenen Gründen abgeben kann. Niemand kann zu einer derartigen Verpflichtung gezwungen werden.

Wenn mit der Vorsorgevollmacht auch finanzielle Entlohnungen für die Tätigkeit in Form von Schenkungen oder Bezahlungen einhergehen, so sollte dies separat schriftlich fixiert werden. Ein Vollmachtinhaber kann für seine Tätigkeit auch haftbar werden, wenn die Pflichten, die mit der Vorsorgevollmacht einhergehen, nicht erfüllt werden oder wenn ein Pflichtverstoß erfolgt. Ein Vollmachtinhaber ist zum Nachweis aller Tätigkeiten gegenüber dem Vollmachtgeber verpflichtet. Auch etwaige Erben können von dem Vollmachtinhaber für Tätigkeiten, die sich nicht belegen lassen, einen Schadensersatz geltend machen.

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, dass zunächst eine notarielle oder rechtsanwaltliche Beratung sowohl des Vollmachtgebers als auch des Vollmachtinhabers erfolgt.

* Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine rechtliche Beratung darstellen und diese auch nicht ersetzen soll.